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   BGH, 26.04.2000 - 3 StR 138/00   

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https://dejure.org/2000,4358
BGH, 26.04.2000 - 3 StR 138/00 (https://dejure.org/2000,4358)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2000 - 3 StR 138/00 (https://dejure.org/2000,4358)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2000 - 3 StR 138/00 (https://dejure.org/2000,4358)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 469
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 138/00
    Da im vorliegenden Fall weder eine krankhafte Alkoholüberempfindlichkeit noch eine krankhafte Alkoholsucht festgestellt sind, hätte die Unterbringungsanordnung auf ein Zusammenwirken der Minderbegabung mit dem Alkoholkonsum allenfalls dann gestützt werden dürfen, wenn die beim Beschuldigten diagnostizierte Debilität als geistig seelische Störung zur Folge hätte, dass 'bereits geringer Alkoholgenuss oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben' (BGH NJW 1999, 3422).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 138/00
    Hat letztlich der Genuss von Alkohol seine Schuldfähigkeit bei Begehung der Tat(en) aufgehoben oder erheblich vermindert, so ist für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich nur Raum, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (vgl. u.a. BGHR StGB § 63 Zustand 18 m.w.N.; BGHSt 34, 313 ff.).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 408/95

    Krankhafte Alkoholsucht - Krankhafte Alkoholüberempfindlichkeit - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 138/00
    Hat letztlich der Genuss von Alkohol seine Schuldfähigkeit bei Begehung der Tat(en) aufgehoben oder erheblich vermindert, so ist für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich nur Raum, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (vgl. u.a. BGHR StGB § 63 Zustand 18 m.w.N.; BGHSt 34, 313 ff.).
  • BGH, 09.06.1993 - 3 StR 139/93

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Totschlagsversuch - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 26.04.2000 - 3 StR 138/00
    Danach kann der Senat nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, daß der Sachverständige und ihm folgend das Landgericht insgesamt von unzutreffenden Voraussetzungen bei der Begutachtung des Beschuldigten ausgegangen ist und dessen Zustand und Voraussetzungen der Unterbringung nach § 63 StGB rechtlich und tatsächlich unzutreffend beurteilt hat (vgl. dazu u.a. BGHR StGB § 63 Konkurrenzen 1, Zustand 17 und 30).
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